Das Coronavirus aus Sicht des Arbeitgebers

 

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR (Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers) alle erforderlichen und geeigneten Massnahem treffen, die insbesondere die Gesundheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz schützen. Als Instrument, um seiner Fürsorgepflicht nachzugehen, steht ihm sein Weisungsrecht nach 321d Abs. 2 OR zur Verfügung. Der Mitarbeiter hat sich zudem im Rahmen seiner Treuepflicht nach Art. 321a Abs. 1 OR daran zu halten und alles zu unterlassen, was die Interessen des Arbeitgebers gefährden könnte.

 

Eine Weigerung oder die Unterlassung einer angeordneten Massnahme wäre daher eine Pflichtverletzung, was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

 

 

Die angeordneten Massnahmen dürfen sich aber im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips befinden und nicht die persönlichkeits- oder gesundheitlichen Selbstbestimmungsrechte der Mitarbeiter verletzen. Damit sind zum Beispiel Eingriffe, wie ein genereller Impfzwang, für nicht besonders gefährdete Berufsgruppen gemeint.

 

 

Datenschutzrechtliche Schranken können in solchen Fällen zu Gunsten der Mitteilungs- und Auskunftspflicht der Mitarbeiter ausfallen, wenn die gewünschten Informationen für die Wahrung der Fürsorgepflicht erforderlich sind. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Mitarbeiter ihn informiert, wenn er mit infizierten Personen in Kontakt getreten ist, ob er relevante Krankheitssymptome anzeigt oder sich in den letzten Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

 

 

Aktuell können die Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) umgesetzt werden, wie das Verzichten auf Händeschütteln, Hygiene, von der Arbeit fernzubleiben im Falle von Symptomen usw.

 

 

Weitere mögliche Massnahmen hängen sowohl vom Betrieb und Beruf an. Wenn es möglich ist, kann auch die Anordnung von Homeoffice eine Option sein, die umgesetzt werden darf.

 

Aktuelle Tipps und Merkblätter sind auf der Seite der SECO abrufbarhttps://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz/Pandemie.html

 

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